Informationen zum Klinikaufenthalt

Assistenz- und Therapiehunde

Assistenzhunde sind Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde. Therapiehunde sind Hunde gemäß § 39a Bundesbehindertengesetz. Diese sind am Anstaltsareal und in der Krankenanstalt grundsätzlich gestattet.

Aus hygienischen Gründen sind diese dennoch in folgenden Bereichen nicht gestattet:
Im gesamten OP- und Behandlungsbereich, in sämtlichen Intensivbehandlungs- und Intensivüberwachungsbereiche, in den gesamten Stationsbereichen (ausgenommen in Fällen, in denen der ausgebildete Assistenzhund als Begleitung eines Besuchers die Bettenstation betritt) und in allen Bereichen der Lebensmittellagerung, Lebensmittelzubereitung und Lebensmittelausgabe mit Ausnahme der allgemeinen Bereiche wie z. B. Cafeteria.

Das Mitnehmen von Tieren, ausgenommen Assistenz- und Therapiehunde, auf das Anstaltsareal sowie in die Krankenanstalt selbst ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet.

Blumen

Bitte wählen Sie Schnittblumen. Topfpflanzen sind aus hygienischen Gründen in den Krankenzimmern nicht erlaubt.

Fotografieren und Filmen

Das Klinikum ist ein besonders sensibler Ort und unterliegt besonderen rechtlichen Bestimmungen. Uns ist vor allem das Recht der Privatsphäre unserer PatientInnen und MitarbeiterInnen sehr wichtig. Dies betrifft folglich auch das Fotografieren und Filmen.

Daher dürfen nur Personen fotografiert oder gefilmt werden, die ausdrücklich zugestimmt haben und damit einverstanden sind.
Das Filmen und Fotografieren von Klinikeinrichtungen und Räumlichkeiten ist nur mit Genehmigung der Klinikleitung erlaubt.

Schweigepflicht

Persönliche Auskünfte über den Krankheitsverlauf von Angehörigen erhalten Sie ausschließlich von den Ärzten der Abteilung. Die Auskunftszeiten erfahren Sie von der jeweiligen Stationsleitung. Telefonische Auskünfte werden grundsätzlich unter Hinweis auf die Schweigepflicht nicht erteilt. Wenn Sie Fragen zu einer Behandlung haben, so stellen Sie diese dem behandelnden Arzt. Ein klärendes Gespräch kann Ihnen unnötige Sorgen ersparen. Weiters weisen wir darauf hin, dass alle unsere Mitarbeiter einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Sie können uns daher die für die Betreuung notwendigen Daten unbesorgt anvertrauen.

Geschenkannahmeverbot

Wir bitten Besucher und Patienten die Krankenhausmitarbeiter nicht durch Geschenke in Verlegenheit zu bringen.

Rauchen

Haben Sie bitte dafür Verständnis, dass in unserem Klinikum das Rauchen grundsätzlich nicht erlaubt ist. Sofern Sie während Ihres Krankenhausaufenthaltes auf das Rauchen nicht verzichten können, sind dafür gekennzeichnete Zonen vorgesehen.

Rufanlage

Der Hörer dient nicht nur dazu, das Pflegepersonal zu verständigen, sondern überträgt auch den Ton für Fernsehen und Radio.

Medikamente

Während Ihres Aufenthaltes erhalten Sie alle Medikamente ausschließlich von unserem Pflegepersonal, die Einnahme von selbst mitgebrachten Medikamenten ist nur nach vorheriger Absprache mit dem behandelnden Arzt gestattet.